Kündigung
So kündigen Sie eine Mitgliedschaft
Der Austritt gemäß §7 der Satzung aus dem Verein kann nur schriftlich an den Vorstand
oder der Spartenleitung und nur mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Halbjahresende
erfolgen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht
zur Beitragszahlung um ein weiteres halbes Jahr. In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag
eine andere Beitragsregulierung treffen.
Der Verein besteht aus dem Hauptverein und seinen Sparten. Es ist nur eine einheitliche
Mitgliedschaft im Verein möglich. Eine Mitgliedschaft in einer Sparte des Vereins setzt damit auch
die Mitgliedschaft im Hauptverein voraus. Gleiches gilt für die Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Austritt kann nur jeweils zum Quartalsende durch schriftliche Mitteilung (auch E-Mail) an den
Vorstand erfolgen, und zwar mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresschluss.