Kündigung

So kündigen Sie eine Mitgliedschaft

Der Austritt gemäß §7 der Satzung aus dem Verein kann nur schriftlich an den Vorstand oder der Spartenleitung und nur mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Halbjahresende erfolgen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres halbes Jahr. In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine andere Beitragsregulierung treffen.
Der Verein besteht aus dem Hauptverein und seinen Sparten. Es ist nur eine einheitliche Mitgliedschaft im Verein möglich. Eine Mitgliedschaft in einer Sparte des Vereins setzt damit auch die Mitgliedschaft im Hauptverein voraus. Gleiches gilt für die Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Austritt kann nur jeweils zum Quartalsende durch schriftliche Mitteilung (auch E-Mail) an den Vorstand erfolgen, und zwar mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresschluss.
 
Scroll to Top