Beträge: Es werden Aufnahmegebühren und Beiträge erhoben. Deren Höhe wird jeweils von der Sparten-/Mitgliederversammlung bestimmt. Alle Vereinsbeiträge sind grundsätzlich zum Jahresbeginn fällig. Bei Neumitgliedern im Kalenderjahr zählt das Eintrittsdatum.
Versicherung: Für jedes Mitglied besteht Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landesverband Schleswig-Holstein e. V. abgeschlossenen Sportunfall- und Haftpflichtversicherung. Der Verein hat daneben eine Nichtmitgliederversicherung abgeschlossen. Alle Risiken eines Personen- oder Sachschadens aus der Betätigung im Verein, welche durch die vorgenannten Versicherungen nicht gedeckt sind, trägt das Mitglied selbst.
Austritt: Der Austritt gemäß § 7 der Satzung aus dem Verein kann nur schriftlich an den Vorstand oder der Spartenleitung und nur mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Halbjahresende erfolgen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres halbes Jahr. In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag eine andere Beitragsregulierung treffen.